Brand- und Schallschutz

Die behördlichen Schallschutzanforderungen sind im alleinstehenden Einfamilienhaus gering. Die Hellhörigkeit zwischen den Räumen ist ohne erhöhte Ansprüche vielfach ungenügend. Erst im Wohnungsverbund werden erhöhte Schallschutz-anforderungen zwischen den Wohnungen vorgeschrieben.

Schaffen Sie sich mehr Wohnkomfort mit besseren Schallschutz!

Als Richtlinie für Einfamilienhäuser genügt ein Brandschutz von F30 (Brandwiderstand von 30 Minuten) wobei fallweise auch F60 erforderlich ist. Dies ist mit Leichtbauweise zu verwirklichen. Der Brandenstehung in Hohlräumen z.B. durch Elektroinstallation ist trotzallem größte Aufmerksamkeit zu widmen.

Brandversicherungen bewerten Massivbauten durch entsprechend verminderte Prämien.

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Maler Schuler
Maler- und Lackiergesellschaft mbH
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